Wie sich regulatorische Änderungen auf die nachhaltige Anlagestrategie auswirken.

wevest
2 min readAug 23, 2022
ESG in der Vermögensverwaltung

Hintergrund

Die Politik versucht die Kapitalströme in die Finanzierung nachhaltigen Wachstums zu lenken. Dafür hat die EU einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ausgearbeitet und u.a. die EU-Taxonomie-Verordnung, die Offenlegungsverordnung und die Änderungen der MiFID-II-Richtlinie verabschiedet.

Die Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2020/852 regeln nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, unter die auch die wevest Vermögensverwaltung AG (“wevest”) als Wertpapierinstitut, fällt. Die aktuelle Fassung unserer Offenlegung Nachhaltigkeit ist auf der Internetseite www.wevest.de abrufbar.

Nachhaltigkeit bei der wevest

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben. Wevest ist seit langem bestrebt, der Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige nachteilige Auswirkungen auf der Ebene des Unternehmens zu vermeiden.

Aus diesem Grund berücksichtigen wir nicht nur im Rahmen ausgewählter Anlagestrategien (LIQUID GREEN- & BALANCE GREEN ETF-Portfolio) ESG-Kriterien innerhalb des Investmentprozesses, sondern integrieren diese auch weitestgehend im Arbeitsalltag.

Da die regulatorischen Vorgaben aus den oben genannten EU-Verordnungen aktuell noch sehr unvollständig sind, können wir derzeit jedoch keine verbindliche Erklärung dahingehend abgeben, dass (und in welcher Art und Weise) nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Daher erklärt wevest, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bis auf Weiteres nicht zu berücksichtigen, so wie es in den EU-Verordnungen beschrieben ist. Sobald die entsprechenden regulatorischen Vorgaben vollständig und verbindlich veröffentlicht sind, wird wevest diese Vorgaben prüfen sowie die Position im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erneut bewerten und ggf. anpassen.

Das ist neu

Nichtsdestotrotz wollen wir dem Thema Nachhaltigkeit bei der Umsetzung der Anlagestrategien zukünftig weiter Raum geben. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, überall dort ETFs mit ESG-Kriterien einzusetzen, wo dies sinnvoll und kostenseitig vertretbar ist. Daher wird eine „GREEN“-Variante des LIQUID- und BALANCED-Portfolios obsolet, so dass wir uns für einen Zusammenschluss dieser GREEN und „normalen“ ohne ESG-Produkte entschieden haben.

Konkret bedeutet dies, dass Anleger, die aktuell in der Variante LIQUID und/ oder BALANCED ETF-Portfolio (ohne „GREEN“) investiert haben, zukünftig überwiegend in ETFs mit ESG-Kriterien investieren werden.

Anleger, die aktuell in der Variante LIQUID GREEN und/ oder BALANCED GREEN ETF-Portfolio investiert sind, werden weiterhin überwiegend ETFs mit ESG Kriterien nutzen. Die Bezeichnung „GREEN“ entfällt zukünftig.

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an info@wevest.de

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